Fördermöglichkeiten


Fort- und Weiterbildung finanzieren

Bildungsprämie

Geltungsbereich: deutschlandweit
Mit der Bildungsprämie fördert der Bund individuelle berufsbezogene Weiterbildung. Berufsbezogen bedeutet, dass die ausgewählte Weiterbildung für den beruflichen Kontext wichtig sein muss – für die aktuelle oder eine geplante neue Tätigkeit. Individuell heißt, dass es um die persönlichen Bildungsinteressen geht.
Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds gefördert. Ob die Bildungsprämie für Sie in Frage kommt, können Sie bei einem Vorab-Check überprüfen.
Dort erhalten Sie auch nähere Informationen zur Antragsstellung!

Bildungsfreistellung/Bildungsurlaub

Geltungsbereich: u.a. Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein Westfalen, und Rheinland-Pfalz
In 14 der 16 Bundesländer gibt es das Recht auf bezahlte Freistellung für Weiterbildung, bekannt als Bildungsurlaub oder Bildungsfreistellung. Anspruch auf Freistellung haben dabei Erwerbstätige im Umfang von bis zu 5 Arbeitstagen pro Jahr. Die Freistellung bezieht sich meist auf politische und berufliche Weiterbildung, in einigen Ländern auch auf die allgemeine und die kulturelle Weiterbildung. Die rechtlichen Grundlagen unterscheiden sich von Land zu Land.
Übersichtliche Informationen zu Bildungsfreistellung als auch zu anderen Fördermöglichkeiten für Weiterbildung erhalten Sie auf der Homepage der Kultusministerkonferenz.