Anmeldung und Infos


Teilnahmebedingungen


Vereinbarungen der Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsangeboten des Instituts für Bildung & Zeitfragen, SAK Zeit & Wissen (Januar 2020)

Geltungsbereich

  1. Die Teilnahmebedingungen gelten für Veranstaltungen des Instituts für Bildung & Zeitfragen (im Folgenden SAK Zeit & Wissen). 2. Die Teilnahmebedingungen gelten nicht für gesondert vereinbarte InhouseSeminare.

Anmeldung/Bewerbung

  1. Für alle Veranstaltungen bedarf es einer verbindlichen, schriftlichen (Brief, E-Mail, online) Anmeldung bzw. einer Bewerbung. Der Anmelde- bzw. Bewerbungsschluss kann der jeweiligen Ausschreibung entnommen werden. 4. Der Eingang der Anmeldung/Bewerbung wird schriftlich bestätigt. 5. Mit Ausnahme von Einzelseminaren (Fachseminaren) wird bei allen Weiterbildungsveranstaltungen (z. B. Zertifikatskurse, Gesamtbuchung der Reihen, Workshops) nach Ablauf der Bewerbungsfrist eine Anmeldebestätigung versendet. 6. Soweit im Ausschreibungstext Zugangsbedingungen formuliert sind, gelten diese als verbindlich. 7. Mit der Anmeldung werden diese Teilnahmebedingungen anerkannt. Abweichungen oder mündliche Abreden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch SAK Zeit & Wissen. 8. Mit der Anmeldung/Bewerbung zu den Weiterbildungsveranstaltungen des Instituts für Bildung & Zeitfragen erklären sich die Bewerber*innen/Teilnehmer*innen einverstanden, dass zur verwaltungstechnischen Abwicklung der Kurse ihre Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse gespeichert werden. Diese Angaben werden nicht an Dritte weitergegeben und ausschließlich für die Abwicklung der Weiterbildungsveranstaltungen genutzt. Wir werden später gegebenenfalls fragen, ob Interesse besteht, über neue Angebote informiert zu werden.

Rücktritt und Kündigung

  1. Bei Einzelseminaren ist ein Rücktritt vom Vertrag grundsätzlich bis zum im Weiterbildungsheft veröffentlichten Anmeldeschluss der jeweiligen Weiterbildung möglich. Trifft die Absage nach dem Anmeldetermin ein, wird die volle Kursgebühr in Rechnung gestellt. Es besteht aber die Möglichkeit, eine andere Person zu benennen, die ersatzweise am Kurs teilnimmt. In diesem Fall ist eine Mitteilung mit Namensnennungen und Anschrift erforderlich. Soweit es Teilnahmevoraussetzungen gibt, muss auch diese Person die Voraussetzungen erfüllen. 10. Bei allen anderen Weiterbildungsveranstaltungen (z. B. Zertifikatskurse, Gesamtbuchung der Reihen, Basisqualifikationen, Workshops) ist ein Rücktritt nach der Zusendung der verbindlichen Anmeldebestätigung durch das Institut für Bildung & Zeitfragen nicht mehr möglich. 11. Rücktritte bedürfen immer der Schriftform. 12. Soweit Ihnen durch einen Fernabsatzvertrag ein besonderes Widerrufsrecht zukommt, beläuft es sich auf 14 Tage nach Ihrer Anmeldung.

Absage von Veranstaltungen

  1. SAK Zeit & Wissen behält sich vor, ein Seminar wegen zu geringer Teilnahmezahl abzusagen. 14. Bei unvorhersehbarem Ausfall eines Seminars haftet SAK Zeit & Wissen nicht für etwaige entstandene Kosten.

Seminarorganisation 

  1. Umfang und Inhalte der Weiterbildungen sind im Ausschreibungstext geregelt. 16. SAK Zeit & Wissen behält sich vor, im Ausnahmefall die Seminarzeit und/oder den Seminarraum zu verändern. In diesem Fall werden die Teilnehmer*innen im Vorfeld informiert. Geringfügige Änderungen, insbesondere auch Aktualisierungen der Inhalte, sind möglich. 17. SAK Zeit & Wissen behält sich vor, bei kurzfristigem Ausfall der/des Dozent*in einen/eine andere Dozent*in zu beauftragen.

Teilnahmebetrag

  1. Bei Einzelseminaren ist der Teilnahmebetrag so rechtzeitig zu überweisen, dass der Betrag vor Beginn der Weiterbildung beim Institut für Bildung & Zeitfragen eingeht. Ausnahmen sind im Ausschreibungstext veröffentlicht. 19. Bei allen anderen Weiterbildungsveranstaltungen (z. B. Zertifikatskurse, Gesamtbuchung der Reihen, Workshops) entsteht die Zahlungspflicht mit dem Erhalt der Rechnung. In der Regel besteht hier die Möglichkeit der Ratenzahlung (siehe Ausschreibungstext der jeweiligen Angebote). 20. Die ausgeschriebenen Preise umfassen den Teilnahmebetrag und gegebenenfalls Lehrmaterialien. Sonderregelungen sind möglich und im Ausschreibungstext bzw. in der Anmeldebestätigung vermerkt.

Wegfall des Teilnahmebetrags/Befreiung/Ermäßigung

  1. Die Erhebung von Teilnahmebeträgen kann entfallen bei: Veranstaltungen, deren Durchführung im öffentlichen Interesse bzw. im besonderen Interesse des Instituts für Bildung & Zeitfragen liegt. 22. Für Leistungsbezieher*innen nach SGB II und SGB XII und Studierende wird die Gebühr in der Regel auf 50 % ermäßigt. Eine Ermäßigung der Kursgebühr ist nur bei Vorlage einer aktuellen Bescheinigung möglich. Diese Bescheinigung muss mit der Anmeldung eingereicht werden. 23. Die Ermäßigungen gelten nicht für die berufsbegleitenden Zertifikatskurse, Workshops und Weiterbildungsreihen. 24. Ermäßigungen können vorab für Einzelveranstaltungen ausgeschlossen werden.

Teilnahmebescheinigung/Zertifikat

  1. Die Teilnehmer*innen erhalten nach Abschluss der Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung des Instituts für Bildung & Zeitfragen. Ist als Abschluss eine erweiterte Teilnahmebescheinigung oder ein Zertifikat vorgesehen, wird das im Ausschreibungstext vermerkt. 26. Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate werden erst ausgegeben, wenn der komplette Teilnahmebetrag beim Institut für Bildung & Zeitfragen eingegangen ist.

Vertraulichkeit

  1. Die Teilnehmer*innen an den Weiterbildungsseminaren von Zeit & Wissen verpflichten sich, vertrauliche Informationen über teilnehmende Personen, die im Rahmen der Veranstaltung bekannt werden, nicht zu verwenden oder weiterzugeben sowie das Copyright und Urheberrecht bei allen überreichten oder zugesandten (auch elektronischen) Materialien zu beachten.

Haftung

  1. Teilnehmer*innen an Weiterbildungen haben keinen Studierendenstatus. Ein Versicherungsschutz für Teilnehmer*innen einer Weiterbildungsmaßnahme durch SAK Zeit & Wissen besteht nicht. Eine Haftung unserer Institution für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Veranstaltung entstehen, wird ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit der Mitarbeiter*innen des Instituts für Bildung & Zeitfragen beruht.

Gerichtsstand

  1. Für Streitigkeiten aus dem Weiterbildungsvertrag wird als Gerichtsstand Lörrach vereinbart.